Vielleicht fragen wir den Autor dieser Zeilen doch mal, wie er diese "normalen" Fahrgäste definieren möchte.
Das sind jene Leute, die die Züge als das nutzen, was sie sind: Verkehrsmittel, um von A nach B zu kommen. Sie stehen dabei einer Vielzahl an "Eisenbahnfreunden" gegenüber, die seit Jahren keinen Zug mehr von innen gesehen haben, sondern nur durch den Sucher einer Kamera und für ihre Fototouren zur nächsten Werbelok oder Dampfloksonderfahrt ausschließlich das eigene Auto nutzen.
"Normale" Fahrgäste interessiert nicht, ob jetzt ein 642 im neuen Innen- oder Außendesign ankommt oder ob die Zugzielanzeige einen Defekt hat. Denen ist es auch egal, ob ihr Zug jetzt von einer mit Werbung beklebten 101 gezogen wird oder von einer normalen. Die interessiert auch nicht, ob ihr 403 jetzt einen Regenbogenstreifen hat oder nur einen einfachen roten Streifen. Denen ist sogar egal, ob das jetzt ein 403 ist, in dem sie sitzen, oder ob das Ding die Baureihe 0815 ist. Die wollen einfach nur da ankommen, wo sie hinwollen.
Wenn man wie ich im Jahr dienstlich wie privat in ganz Deutschland unterwegs ist, ändern sich die Prioritäten. Da spielt es keine Rolle, wenn der ICE (oder irgendein anderer Zug) mit Schmierereien daher kommt, wenn er mich ans Ziel bringt. Das ist bei der aktuell desolaten Situation des deutschen Eisenbahnverkehrs, die sich seit den letzten fünf Jahren kontinuierlich nach unten entwickelt, leider nicht mehr selbstverständlich. Von pünktlich rede ich dabei gar nicht erst, geschweige denn von fehlenden Zugteilen, durcheinander geratenen Sitzplatzreservierungen und anderen Kalamitäten ...
So ist es auch bei den Fahrgästen, die die Karfreitagssonderzüge nutzen. Die interessiert in erster Linie, ob sie mit der Familie samt Anhang so zum Markt kommen, wie sie das geplant haben, und idealerweise auf demselben Weg auch wieder zurück. Wer mit Kind und Kegel schonmal auf irgendeinem Bahnhof gestrandet ist, weil ein Zug ausfällt, und sich mit quengelnden Kindern nach Hause durchschlagen muss, wird das nachvollziehen können.
Wie man daraus eine Verbindung zu § 303 StGB herstellen will, ist mir schleierhaft. Juristisch spielt im Übrigen sehr wohl eine Rolle, wer die Straftat begeht (= wer Täter ist). Denn nur auf den ist § 303 StGB anwendbar. Und nein, auch § 26 StGB wird im Falle meiner Aussage von weiter oben nicht anwendbar sein, da dies die konkrete Ansprache des potentiellen Täters für eine konkrete Straftat voraussetzt. Eine allgemeingültige Meinungsäußerung in einem Forum, wie sie tagtäglich in Deutschland in unterschiedlichsten Formen mehrfach geäußert werden dürfte, zählt da nicht dazu. Wäre vielleicht eine interessante Aufgabe für das juristische Staatsexamen, das mal auseinander zu nehmen
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